BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 13.08.2025 – XII ZB 285/25

XII ZB 285/25 · 13.08.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts in betreuungsgerichtlichen Zuweisungssachen, welche die Bestellung eines Vertreters nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 SGB X in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren betreffen, findet eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gemäß § 15 Abs. 4 SGB X iVm § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG statt (Abgrenzung zu Senatsbeschluss vom 19. September 2018 - XII ZB 427/17, FamRZ 2018, 1935). 2. Für den Beteiligten eines sozialrechtlichen Verwaltungsverfahrens, der infolge einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung in diesem Verfahren nicht sachgerecht handeln kann, darf ohne dessen Einwilligung kein Vertreter nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 SGB X bestellt werden, wenn der Beteiligte hinsichtlich der Vertreterbestellung über einen freien Willen verfügt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 15 Abs 1 Nr 4 SGB 10§ 15 Abs 4 SGB 10§ 70 Abs 3 S 1 Nr 1 FamFG§ 340 Nr 2 FamFG§ 1814 Abs 2 BGB
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