BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 15.10.2025 – XII ZB 279/25
XII ZB 279/25 · 15.10.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Neue Tatsachen können auch im Rahmen der Entscheidung über einen in der Rechtsbeschwerdeinstanz gestellten Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Beschlusses grundsätzlich keine Berücksichtigung finden.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.