BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 19.01.2022 – XII ZB 276/21
XII ZB 276/21 · 19.01.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Im Fall der Betreuung eines Kindes im paritätischen Wechselmodell sind vom Einkommen eines um Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Elternteils ein hälftiger Unterhaltsfreibetrag i.S.v. § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 Buchst. b ZPO und der tatsächlich für das Kind gezahlte Barunterhalt abzusetzen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.