BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 24.11.2021 – XII ZB 269/21
XII ZB 269/21 · 24.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung mit einem neuen oder ergänzenden Sachverständigengutachten eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Anhörung datiert, so ist eine erneute Anhörung des Betroffenen geboten (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 12. Mai 2021 - XII ZB 427/20, FamRZ 2021, 1312).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 68 Abs 3 S 1 FamFG§ 278 Abs 1 S 1 FamFG