BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 23.03.2022 – XII ZB 24/22
XII ZB 24/22 · 23.03.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
In einem Unterbringungsverfahren darf das Beschwerdegericht nicht von einer förmlichen Beweisaufnahme durch Einholung eines Gutachtens über die Notwendigkeit der Maßnahme absehen, wenn diese im ersten Rechtszug unter Verletzung zwingender Verfahrensvorschriften durchgeführt worden ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 68 Abs 3 FamFG§ 321 Abs 1 S 1 FamFG