BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 14.10.2020 – XII ZB 235/20
XII ZB 235/20 · 14.10.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Der Betroffene ist auch dann berechtigt, mit der Rechtsbeschwerde die Zurückweisung der gegen die Erweiterung des Aufgabenkreises und die Bestellung eines weiteren Betreuers gerichteten Beschwerde eines anderen Verfahrensbeteiligten anzugreifen, wenn er selbst seine Beschwerde zurückgenommen hatte. 2. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur unter den engen Voraussetzungen des § 278 Abs. 4 i.V.m. § 34 Abs. 2 FamFG und damit lediglich ausnahmsweise von der gemäß § 278 Abs. 1 Satz 1 FamFG erforderlichen persönlichen Anhörung des Betroffenen abgesehen werden. Aus dem den anhörenden Richtern und sonstigen an der Anhörung zu beteiligenden Personen zu gewährenden Gesundheitsschutz folgen ebenfalls keine weitergehenden Möglichkeiten, von der persönlichen Anhörung abzusehen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 34 Abs 2 FamFG§ 59 Abs 1 FamFG§ 278 Abs 1 S 1 FamFG§ 278 Abs 4 FamFG§ 280 Abs 1 S 1 FamFG§ 1908b BGB