BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 21.07.2021 – XII ZB 21/21
XII ZB 21/21 · 21.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG tritt der aus Scheidungs- und Folgesache bestehende Verbund kraft Gesetzes ein, ohne dass die Ehegatten hierüber disponieren können. Der Antrag, eine Folgesache entgegen §§ 137 Abs. 1, 142 Abs. 1 Satz 1 FamFG in einem isolierten Verfahren zu führen, ist daher für die Entstehung des Verbunds unbeachtlich (Fortführung des Senatsurteils vom 9. Januar 1991 - XII ZR 14/90, FamRZ 1991, 687).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.