BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 31.05.2023 – XII ZB 190/22

XII ZB 190/22 · 31.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

§ 7a UVG untersagt - auch zum Schutz des Unterhaltspflichtigen - nicht lediglich die Vollstreckung, sondern bereits die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs durch den Sozialleistungsträger und gilt für die Zeiträume, in denen die Voraussetzungen der Norm erfüllt sind.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 7 UhVorschG§ 7a UhVorschG
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