BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 03.02.2021 – XII ZB 181/20

XII ZB 181/20 · 03.02.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Betreuer ist nur dann geeignet im Sinne des § 1897 Abs. 1 BGB, wenn er - neben der fachlichen Qualifikation - auch in persönlicher Hinsicht zur Führung der Betreuung geeignet ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1897 Abs 1 BGB
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