BGH · 12. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 18.10.2023 – XII ZB 169/23
XII ZB 169/23 · 18.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
1. Die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde auf die Anhörungsrüge eines Verfahrensbeteiligten gemäß § 44 FamFG kommt u.a. dann ausnahmsweise in Betracht, wenn das Beschwerdegericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung über die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde auf die Zulassungsentscheidung bezogenen Vortrag der Verfahrensbeteiligten verfahrensfehlerhaft übergangen hat (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646). 2. Das Rechtsmittelgericht ist nicht an die Beurteilung der Vorinstanz zur Zulässigkeit und Begründetheit der Anhörungsrüge gebunden, sondern hat dessen Entscheidung, aufgrund einer Anhörungsrüge das Verfahren fortzuführen, darauf zu überprüfen, ob die Anhörungsrüge statthaft, zulässig und begründet war (Anschluss an BGH Urteil vom 7. Februar 2023 - VI ZR 137/22 - NJW 2023, 1718).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 44 Abs 1 S 1 Nr 2 FamFG§ 44 Abs 2 S 4 FamFG§ 70 Abs 1 FamFG§ 70 Abs 2 S 2 FamFG