BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 03.05.2023 – XII ZB 152/22

XII ZB 152/22 · 03.05.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Zur notwendigen interessengerechten Auslegung eines von einem Ehegatten während des Scheidungsverfahrens anhängig gemachten Antrags auf Abänderung eines Titels über Kindesunterhalt im Hinblick auf die (hier verneinte) Frage, ob dieser nur durch die Scheidung bedingt gestellt werden soll.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 137 Abs 1 FamFG§ 137 Abs 2 FamFG§ 142 FamFG
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