BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 15.07.2020 – XII ZB 147/20

XII ZB 147/20 · 15.07.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Für die Beschwerdebefugnis naher Angehöriger nach § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG ist maßgeblich, ob das Rechtsmittel dem objektiven Interesse des Betroffenen dient. Dabei ist ausreichend, dass der Rechtsmittelführer Interessen des Betroffenen zumindest mitverfolgt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. Januar 2020 - XII ZB 410/19, FamRZ 2020, 631).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 303 Abs 2 Nr 1 FamFG§ 303 Abs 4 FamFG
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