BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 31.07.2024 – XII ZB 117/24

XII ZB 117/24 · 31.07.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Bei Einrichtungen, die den Begriff eines Heims im Sinne des früheren Heimgesetzes erfüllen, sind die Kriterien einer stationären Einrichtung im vergütungsrechtlichen Sinne stets als gegeben anzusehen. 2. In anderen Fällen liegt eine solche stationäre Einrichtung dann vor, wenn die in der Einrichtung angebotenen Versorgungs- und Pflegeleistungen generell geeignet sind, einem Betreuer die Organisation des Lebens des Betreuten im Wesentlichen abzunehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 2. Juni 2021 - XII ZB 582/20, MDR 2021, 1294).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 9 Abs 1 VBVG§ 9 Abs 3 S 2 VBVG§ 42a Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 12§ 1 HeimG§§ 1ff HeimG
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