BGH · 12. Zivilsenat

BGH, EuGH-Vorlage v. 20.12.2023 – XII ZB 117/23

XII ZB 117/23 · 20.12.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III-VO) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Nach welchen Kriterien ist der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten i.S.v. Art. 8 Buchst. a und b Rom III-VO zu bestimmen, insbesondere - beeinflusst die Entsendung als Diplomat die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthalts im Empfangsstaat oder steht sie einer solchen sogar entgegen? - muss die physische Präsenz der Ehegatten in einem Staat von gewisser Dauer gewesen sein, bevor davon ausgegangen werden kann, dass dort ein gewöhnlicher Aufenthalt begründet wurde? - setzt die Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts ein gewisses Maß an sozialer und familiärer Integration in dem betreffenden Staat voraus?

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 267 AEUVArt 8 Buchst a EUV 1259/2010Art 8 Buchst b EUV 1259/2010
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