BGH · 12. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 17.11.2021 – XII ZB 117/21

XII ZB 117/21 · 17.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Für die Frage, ob es bei einem bereits vorliegenden Abstammungsgutachten an einer den Anspruch aus § 1598a BGB ausschließenden ausreichend sicheren naturwissenschaftlichen Klärung fehlt, sind formale Kriterien der Gutachtenserstattung wie etwa die Akkreditierung des Labors nur maßgeblich, wenn ihre Nichterfüllung der Begutachtung die Verlässlichkeit nimmt und daher einer objektiven Gewissheit der Abstammung entgegensteht.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1598a BGB
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