BGH · 11. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 14.11.2023 – XI ZR 88/23
XI ZR 88/23 · 14.11.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bei einem Prämiensparvertrag, bei dem die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise bis zu einem bestimmten Sparjahr steigen, kann das Recht der Sparkasse zu einer ordentlichen Kündigung auch nach Erreichen der höchsten Prämienstufe ausgeschlossen sein, wenn die Vertragsurkunde eine darüberhinausgehende Vertragslaufzeit bestimmt und die Parteien insofern nicht übereinstimmend etwas anderes gewollt haben (Fortführung Senatsurteil vom 14. Mai 2019 - XI ZR 345/18, BGHZ 222, 74).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 700 Abs 1 BGBNr 26 Abs 1 SparkAGB