BGH · 11. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 20.09.2022 – XI ZR 5/21
XI ZR 5/21 · 20.09.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Ein Guthaben auf einem Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k ZPO in der bis zum 30. November 2021 geltenden Fassung (künftig: aF) unterliegt nicht der Auszahlungssperre des § 835 Abs. 4 Satz 1 ZPO aF, wenn und soweit im Zeitpunkt der Gutschrift dieses Guthabens der für den laufenden Monat zur Verfügung stehende Freibetrag nach § 850k Abs. 1 Satz 1 ZPO aF noch nicht durch andere Gutschriften ausgeschöpft ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.