BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 13.06.2023 – XI ZR 464/21

XI ZR 464/21 · 13.06.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der Pflichten aus einem Anlageberatungsvertrag wird durch die Klageerhebung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB auch bezüglich solcher Pflichtverletzungen gehemmt, die in der Klageschrift nicht geltend gemacht sind.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 204 Abs 1 Nr 1 BGB

Begriffe, die hier eine Rolle spielen

Hemmung der Verjährung
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