BGH · 11. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 23.11.2021 – XI ZB 23/20

XI ZB 23/20 · 23.11.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Wird über das Vermögen des Musterrechtsbeschwerdeführers ein Insolvenzverfahren eröffnet, bestimmt das Rechtsbeschwerdegericht entsprechend § 21 Abs. 4, § 13 Abs. 1 Fall 2, § 9 Abs. 2 KapMuG einen neuen Musterrechtsbeschwerdeführer.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 9 Abs 2 KapMuG§ 13 Abs 1 Alt 2 KapMuG§ 21 Abs 4 KapMuG
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