BGH · 11. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 19.05.2026 – XI ZB 12/22
XI ZB 12/22 · 19.05.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Wenn zur Vollendung eines Bauprojekts eine erhebliche Anzahl von Baugenehmigungen mit Prüfung durch mehrere Stellen erforderlich ist und es bei Nichtzahlung von Schmiergeldern - also bei Durchführung des Anlagekonzepts auf legalem Weg - zu extremen Verzögerungen bei der Erteilung von Genehmigungen kommen kann, ist dies in einem Verkaufsprospekt für die mittelbare Beteiligung an einer Projektentwicklungsgesellschaft anzugeben.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 20 Abs 1 S 1 KapMuG vom 19.10.2012§ 8g Abs 1 S 1 VerkaufsprospektG vom 16.07.2007§ 8g Abs 2 VerkaufsprospektG vom 16.07.2007§ 32 Abs 2 S 1 VermAnlG§ 2 Abs 1 S 1 VermVerkProspV vom 16.12.2004§ 9 Abs 2 Nr 5 VermVerkProspV vom 16.12.2004