BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 08.02.2022 – X ZR 97/20

X ZR 97/20 · 08.02.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Beruft sich der Reisende zur Begründung eines Reisemangels darauf, dass während seines Aufenthalts nachts teils mehrmals pro Stunde Flugzeuge in niedrigem Abstand über das von ihm gebuchte Hotel geflogen seien, wodurch seine Nachtruhe erheblich beeinträchtigt worden sei, ist sein Vorbringen zwar noch hinreichend vollständig im Sinne von § 138 Abs. 1 ZPO. Unter diesen Umständen genügt aber auch ein einfaches Bestreiten des Reiseveranstalters den Anforderungen des § 138 Abs. 2 ZPO.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 638 Abs 3 BGB§ 651d Abs 1 BGB vom 02.01.2002§ 138 Abs 1 ZPO§ 138 Abs 2 ZPO
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