BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 25.06.2024 – X ZR 92/23
X ZR 92/23 · 25.06.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Mirabegron Das einer Erfindung zugrunde liegende technische Problem ist so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich die Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik insoweit erhielt, ausschließlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt. Insbesondere darf nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass die Befassung mit einer bestimmten Aufgabenstellung im Stand der Technik nahelag (Bestätigung von BGH Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 352 Rn. 16 f. - Quetiapin; BGH, Urteil vom 15. Juli 2021 - X ZR 60/19, GRUR 2022, 67 Rn. 10 - Stereolithographiemaschine).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 52 Abs 1 EuPatÜbkArt 87 Abs 1 EuPatÜbk§ 1 Abs 1 PatG