BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 04.06.2024 – X ZR 89/23

X ZR 89/23 · 04.06.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

1. Ein im Rahmen eines Chartervertrags vereinbartes Beförderungsentgelt stellt nicht schon deshalb einen für die Öffentlichkeit nicht verfügbaren reduzierten Tarif im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 1 Fall 2 FluggastrechteVO dar, weil es individuell ausgehandelt wurde und geringer ist als der vom Luftfahrtunternehmen ursprünglich verlangte Preis (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. September 2021 - X ZR 79/20, BGHZ 231, 137 = NJW 2021, 3659 = RRa 2021, 279 Rn. 14 ff. und Rn. 22 ff.). 2. Der Ausnahmetatbestand des Art. 3 Abs. 6 Satz 2 FluggastrechteVO ist nicht erfüllt, wenn es bei einem trotz Annullierung einer Pauschalreise vorgesehenen und durchgeführten Flug zu einer Ankunftsverspätung gekommen ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 3 Abs 3 S 1 Alt 2 EGV 261/2004Art 3 Abs 6 S 2 EGV 261/2004Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 201/2004Art 7 Abs 1 Buchst b EGV 201/2004
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