BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 06.02.2024 – X ZR 8/22

X ZR 8/22 · 06.02.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Aufbaupfosten Anders als für die Frage, ob der Gegenstand eines Patents über den Inhalt der ursprünglich eingereichten Unterlagen hinausgeht, ist für die Beurteilung der Neuheitsfrage nicht erheblich, ob ein bestimmter Gegenstand als zur Erfindung gehörend offenbart ist. Ausreichend ist vielmehr, dass der Gegenstand in der Entgegenhaltung unmittelbar und eindeutig offenbart ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 54 Abs 2 EuPatÜbk§ 3 Abs 1 PatG
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