BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 17.06.2025 – X ZR 78/23
X ZR 78/23 · 17.06.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Flüssigkeitszufuhrgerät II 1. Die Abwandlung eines Bewegungsvorgangs im Wege der kinematischen Umkehr kann sowohl im Zusammenhang mit der Beurteilung der Patentfähigkeit als auch im Zusammenhang mit der Verletzung durch äquivalente Mittel als naheliegend anzusehen sein (zur Patentfähigkeit: BGH, Beschluss vom 17. Januar 1995 - X ZB 15/93, BGHZ 128, 270 = GRUR 1995, 330, juris Rn. 43 - Elektrische Steckverbindung; zur Äquivalenz: BGH, Urteil vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 10/63, GRUR 1964, 669, 671 - Abtastnadel; Urteil vom 3. Dezember 1974 - X ZR 63/71, GRUR 1975, 593, 596 - Mischmaschine III). 2. Dies enthebt eine Partei, die sich auf diesen Gesichtspunkt als ihr vorteilhaft beruft, jedoch nicht davon, konkrete Umstände vorzutragen, aus denen sich ergibt, dass eine solche Abwandlung auch im konkret zu beurteilenden Fall nahelag.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 4 PatGArt 2 § 6 Abs 1 S 1 Nr 1 EuPatÜbkArt 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbkArt 54 EuPatÜbkArt 56 EuPatÜbk