BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 02.04.2026 – X ZR 77/25

X ZR 77/25 · 02.04.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Abstandsstück II 1. Nach rechtskräftigem Abschluss eines Nichtigkeitsverfahrens kommt eine (erneute) Aussetzung des Verfahrens über eine Nichtzulassungsbeschwerde im Hinblick auf eine nach Abschluss des ersten Nichtigkeitsverfahrens erhobene zweite Nichtigkeitsklage nur dann in Betracht, wenn die Erfolgsaussicht der neuen Nichtigkeitsklage offensichtlich ist (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. Juli 2012 - X ZR 77/11, GRUR 2012, 1072 Rn. 2 - Verdichtungsvorrichtung). 2. Eine entsprechende Anwendung von § 719 Abs. 1 ZPO kommt in der genannten Konstellation allenfalls dann in Betracht, wenn die neue Nichtigkeitsklage in vergleichbarem Maße die Wahrscheinlichkeit für eine Nichtigerklärung des Klagepatents begründet, wie sie nach einer bereits erfolgten (nicht rechtskräftigen) Nichtigerklärung durch das Patentgericht bestünde (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 16. September 2014 - X ZR 61/13, BGHZ 202, 288 = GRUR 2014, 1237 - Kurznachrichten).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 81 PatG§ 148 ZPO§ 543 Abs 2 ZPO§ 544 ZPO§ 707 ZPO§ 719 Abs 1 ZPO§ 719 Abs 2 ZPO
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