BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 09.01.2024 – X ZR 74/21
X ZR 74/21 · 09.01.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Happy Bit 1. Wenn ein Verfahrensanspruch keine Festlegungen bezüglich der Reihenfol-ge bestimmter Verfahrensschritte enthält, ergibt sich für einen Patentanspruch betreffend ein Computerprogramm, das ein durch dieselben Merkmale beschriebenes Verfahren durchführt, keine abweichende Auslegung. 2. Ein Patentanspruch darf im Nichtigkeitsverfahren nicht so geändert werden, dass er einen von der erteilten Fassung nicht umfassten Gegenstand einbezieht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - X ZR 56/17, GRUR 2019, 389 Rn. 33 - Schaltungsanordnung III und Urteil vom 14. September 2004 - X ZR 149/01, GRUR 2005, 145, 146 - Elektronisches Modul). 3. Für die Berechtigung zur Inanspruchnahme eines Prioritätsrechts bei der Anmeldung eines europäischen Patents spricht eine widerlegbare Vermutung (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. November 2023 - X ZR 83/21 Rn. 110 ff. - Sorafenib-Tosylat).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 69 Abs 1 EuPatÜbkArt 87 EuPatÜbk§ 14 PatG§ 22 Abs 1 PatGArt 2 § 6 Abs 1 Nr 4 IntPatÜbkG