BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 03.08.2021 – X ZR 71/19

X ZR 71/19 · 03.08.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Bediengerät für Spiele 1. Hat der Kläger in der ersten Instanz des Patentnichtigkeitsverfahrens erklärt, dass er den vom Beklagten mit einem Hilfsantrag verteidigten Gegenstand des Streitpatents nicht angreift, ist eine Berufung mit dem Ziel, das Streitpatent in weitergehendem Umfang für nichtig zu erklären, mangels formeller Beschwer unzulässig. 2. Ein solches Rechtsmittel kann in eine Anschlussberufung umgedeutet werden, wenn die für diesen Rechtsbehelf maßgeblichen Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 110 Abs 1 PatG§ 115 Abs 1 PatG
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