BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 20.05.2021 – X ZR 62/19
X ZR 62/19 · 20.05.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Bodenbelag Die Inanspruchnahme eines Prioritätsrechts ist nicht wirksam, wenn der Gegenstand der späteren Anmeldung aus dem Inhalt der früheren Anmeldung nur aufgrund eigenständiger Überlegungen des Fachmanns hergeleitet werden kann. Hierbei ist unerheblich, ob es naheliegend war, solche Überlegungen anzustellen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 87 Abs 1 EuPatÜbk