BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 27.07.2021 – X ZR 61/20
X ZR 61/20 · 27.07.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Zündlanze Ein Arbeitgeber ist nach einer Mitteilung im Sinne von § 16 Abs. 1 ArbNErfG nur dann zur Übertragung des Rechts an den Arbeitnehmer verpflichtet, wenn dieser ein entsprechendes Verlangen innerhalb der in § 16 Abs. 2 ArbNErfG normierten Frist äußert. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber an seiner Absicht, die Schutzrechtsanmeldung bzw. das Schutzrecht aufzugeben, nicht mehr festhält.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 16 Abs 1 ArbnErfG§ 16 Abs 2 ArbnErfG