BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 23.04.2024 – X ZR 58/23
X ZR 58/23 · 23.04.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Eine nach Abschluss des Reisevertrags eingetretene neue Situation fällt nicht unter den Begriff der unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände im Sinne von § 651h Abs. 3 BGB, wenn sie sich im Rahmen dessen hält, womit schon im Zeitpunkt der Buchung zu rechnen war. Der Kausalverlauf, der zum Eintritt dieser Situation geführt hat, ist grundsätzlich unerheblich.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.