BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 05.07.2022 – X ZR 58/20
X ZR 58/20 · 05.07.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Verkehrsraumüberwachung Im Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof ist eine Prozessvertretung als eines dienstleistenden europäischen Patentanwalts im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 EuPAG nicht zulässig, wenn die Patentanwaltskammer die vor Beginn der Tätigkeit gemäß § 15 Abs. 1 EuPAG zu erstattende Meldung als nicht vollständig beurteilt und deshalb eine Eintragung in das Meldeverzeichnis gemäß § 15 Abs. 4 EuPAG bestandskräftig versagt hat.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 113 S 1 PatG§ 13 Abs 1 S 1 EuPAG§ 15 Abs 1 EuPAG§ 15 Abs 4 EuPAG