BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 05.07.2022 – X ZR 58/20

X ZR 58/20 · 05.07.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Verkehrsraumüberwachung Im Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Bundesgerichtshof ist eine Prozessvertretung als eines dienstleistenden europäischen Patentanwalts im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 EuPAG nicht zulässig, wenn die Patentanwaltskammer die vor Beginn der Tätigkeit gemäß § 15 Abs. 1 EuPAG zu erstattende Meldung als nicht vollständig beurteilt und deshalb eine Eintragung in das Meldeverzeichnis gemäß § 15 Abs. 4 EuPAG bestandskräftig versagt hat.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 113 S 1 PatG§ 13 Abs 1 S 1 EuPAG§ 15 Abs 1 EuPAG§ 15 Abs 4 EuPAG
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