BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 28.01.2025 – X ZR 55/22
X ZR 55/22 · 28.01.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Der Ausschluss des Entschädigungsanspruchs nach § 651h Abs. 3 Satz 1 BGB hängt nicht davon ab, auf welche Gründe der Reisende den Rücktritt gestützt hat. Maßgeblich ist allein, ob im Zeitpunkt des Rücktritts tatsächlich unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 2. August 2022 - X ZR 53/21, MDR 2022, 1334 = RRa 2022, 278 Rn. 43).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 651h Abs 1 BGB§ 651h Abs 2 S 2 BGB§ 651h Abs 3 S 1 BGB§ 651h Abs 3 S 2 BGBArt 12 Abs 2 EURL 2015/2302