BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 18.10.2022 – X ZR 36/21

X ZR 36/21 · 18.10.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Gesperre 1. Unterlagen eines Patentanmeldungsverfahrens, die einem allgemeinen Recht auf Akteneinsicht unterliegen, sind grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglich (Bestätigung von BGH, Urteil vom 29. Februar 2000 - X ZR 166/97, juris Rn. 33). 2. Dies gilt auch für eine frühere Patentanmeldung, deren Priorität die dem Akteneinsichtsrecht unterliegende Anmeldung in Anspruch nimmt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 4 PatG§ 31 Abs 2 S 1 Nr 2 PatG§ 32 Abs 5 PatG§ 40 Abs 6 PatG
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →