BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 19.03.2024 – X ZR 33/22
X ZR 33/22 · 19.03.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Flüssigkeitszufuhrgerät Aus dem Umstand, dass eine Entgegenhaltung einen bestimmten Antriebsmechanismus als für eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorrichtungen vorteilhaft bezeichnet, ergibt sich nicht ohne weiteres die Anregung, die angeführten Vorteile in abstrahierender Betrachtung auf ein einzelnes Konstruktionselement zurückzuführen und dieses isoliert auf andere Vorrichtungen zu übertragen.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 56 EuPatÜbk§ 4 PatG