BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 20.06.2023 – X ZR 31/21

X ZR 31/21 · 20.06.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Leistungsüberwachungsgerät Nach dem Erlöschen des Streitpatents ist eine Nichtigkeitsklage nur noch zulässig, wenn der Kläger ein eigenes, in seiner Person begründetes Interesse an der Nichtigerklärung des Patents hat. Ein allein in der Person Dritter begründetes Interesse vermag eine Nichtigkeitsklage ebenso wenig zu rechtfertigen wie ein Interesse der Allgemeinheit.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 81 Abs 1 PatG
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