BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 17.11.2020 – X ZR 3/19
X ZR 3/19 · 17.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
UKlaG-Streitwert Bei einer auf § 1 oder § 4a UKlaG gestützten Klage sind Gebührenstreitwert und Beschwer grundsätzlich auch dann allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der angegriffenen Klauseln zu bemessen, wenn der Kläger ein Wirtschaftsverband im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG ist.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.