BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 17.11.2020 – X ZR 3/19

X ZR 3/19 · 17.11.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

UKlaG-Streitwert Bei einer auf § 1 oder § 4a UKlaG gestützten Klage sind Gebührenstreitwert und Beschwer grundsätzlich auch dann allein nach dem Interesse der Allgemeinheit an der Beseitigung der angegriffenen Klauseln zu bemessen, wenn der Kläger ein Wirtschaftsverband im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UKlaG ist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1 UKlaG§ 3 Abs 1 S 1 Nr 2 UKlaG§ 4a UKlaG§ 3 ZPO§ 544 Abs 2 Nr 1 ZPO
Alle EntscheidungenKlausur dazu schreiben →