BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 28.02.2023 – X ZR 23/22

X ZR 23/22 · 28.02.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Die Frage, ob die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigt ist, darf nicht allein danach beurteilt werden, ob der Reisende diesen Ort ohne Beeinträchtigungen erreichen kann. Vielmehr kann auch von Bedeutung sein, ob der Reisende davon ausgehen kann, dass die Rückreise nach Ende des Reisezeitraums ebenfalls ohne wesentliche Beeinträchtigungen möglich sein wird.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 651h Abs 3 BGB
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