BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 11.05.2021 – X ZR 23/21

X ZR 23/21 · 11.05.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Nichtigkeitsstreitwert III Der Umstand, dass das Streitpatent als standardessentiell angesehen wird, vermag es für sich gesehen nicht zu rechtfertigen, den Streitwert des Patentnichtigkeitsverfahrens auf einen Betrag festzusetzen, der den Streitwert der auf dieses Patent gestützten Verletzungsprozesse um mehr als ein Viertel übersteigt (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 12. April 2011 - X ZR 28/09, GRUR 2011, 757 - Nichtigkeitsstreitwert I).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 51 Abs 1 GKG
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