BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 02.02.2021 – X ZR 170/18

X ZR 170/18 · 02.02.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Anhängerkupplung II Bei der Auslegung eines Merkmals, das im Patent eigenständig definiert wird, ist nicht allein auf generelle Zielsetzungen in der Beschreibung abzustellen. Vielmehr sind auch die konkreten Funktionen zu berücksichtigen, die diesem Merkmal bei den Ausführungsbeispielen zukommen.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 69 Abs 1 EuPatÜbk
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