BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 02.12.2025 – X ZR 16/25

X ZR 16/25 · 02.12.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Angesichts der Zielsetzung einer Verbandsklage nach § 1 UKlaG ist es auch im Zusammenhang mit § 3 ZPO angemessen, den Streitwert in erster Linie anhand des Interesses der Allgemeinheit zu bestimmen und konkrete wirtschaftliche Interessen grundsätzlich außer Betracht zu lassen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2025 - XII ZR 28/25, Rn. 8 ff.).

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 1 UKlaG§ 3 ZPO§ 544 Abs 2 Nr 1 ZPO
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