BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 29.03.2022 – X ZR 16/20

X ZR 16/20 · 29.03.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Übertragungsleistungssteuerungsverfahren 1. Ein rechtliches Interesse an der Verteidigung eines mit der Nichtigkeitsklage angegriffenen Patents ergibt sich schon aus der während des Rechtsstreits erfolgten Eintragung als neuer Inhaber des Streitpatents im Patentregister. 2. Damit ein Fachmann die Erfindung ausführen kann, muss die Patentschrift zumindest ansatzweise erkennen lassen, durch welche Mittel und auf welche Weise die beanspruchte technische Lehre verwirklicht werden kann. Diesem Erfordernis ist nicht genügt, wenn die Patentschrift lediglich stichwortartig ein abstraktes Ziel vorgibt, ohne auch nur andeutungsweise darüber Aufschluss zu geben, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 66 Abs 1 ZPO§ 265 Abs 2 ZPO§ 21 Abs 1 Nr 2 PatG§ 30 Abs 3 S 2 PatGArt 83 EuPatÜbkArt 2 § 6 Abs 1 S 1 Nr 2 IntPatÜbkG
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