BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 30.01.2024 – X ZR 15/22

X ZR 15/22 · 30.01.2024 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Organogelmaterial 1. Die Ausrichtung auf ein bisher nicht bekanntes Ergebnis führt nicht zu einem neuen Verfahren, wenn sich das erstrebte Ergebnis bei der unveränderten Ausführung eines vorbeschriebenen Verfahrens von selbst einstellt (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 17. Januar 1980 - X ZB 4/79, BGHZ 76, 97 = GRUR 1980, 283, 285 - Terephthalsäure). 2. Die zuletzt genannte Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn sich das angestrebte Ergebnis bei der Nacharbeitung des bekannten Verfahrens nur zufällig einstellt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 14. März 1989 - X ZR 30/87). 3. Zufällig in diesem Sinne ist ein Ergebnis auch dann, wenn es sich nur unter bestimmten Rahmenbedingungen einstellt und deren Verwirklichung durch den Stand der Technik weder offenbart noch nahegelegt war.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 54 Abs 2 EuPatÜbk§ 117 S 1 PatG
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