BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 10.10.2023 – X ZR 123/22
X ZR 123/22 · 10.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Als zumutbare Maßnahmen im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO kommen nicht nur Ersatzbeförderungen in Betracht, mit denen die Verspätung am Endziel auf weniger als drei Stunden begrenzt werden kann.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 5 Abs 3 EGV 261/2004