BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 10.10.2023 – X ZR 123/22

X ZR 123/22 · 10.10.2023 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Als zumutbare Maßnahmen im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO kommen nicht nur Ersatzbeförderungen in Betracht, mit denen die Verspätung am Endziel auf weniger als drei Stunden begrenzt werden kann.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

Art 5 Abs 3 EGV 261/2004
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