BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Urteil v. 24.05.2022 – X ZR 12/21

X ZR 12/21 · 24.05.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Ein Reiseveranstalter kann sich seiner Obliegenheit, die Umstände darzulegen, die für die Angemessenheit einer im Reisevertrag vorgesehenen pauschalen Entschädigung wegen Kündigung vor Reiseantritt maßgeblich sind, nicht dadurch entziehen, dass er mit einem verbundenen Unternehmen, das die Verträge mit den Leistungserbringern schließt und von dem er auf Grundlage eines Kooperationsvertrages die Reiseleistungen bezieht, entsprechende Pauschalsätze vereinbart und an dieses entrichtet.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 651i Abs 2 BGB vom 02.01.2002§ 651i Abs 3 BGB vom 02.01.2002
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