BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Urteil v. 23.09.2025 – X ZR 102/23
X ZR 102/23 · 23.09.2025 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Tertiäroptik Bei der Prüfung einer Erfindung auf Neuheit darf eine in einer Vorveröffentlichung in Bezug genommene weitere Schrift nur berücksichtigt werden, wenn hinreichend deutlich gemacht wird, welche daraus ersichtlichen Informationen in Bezug genommen und zur Grundlage der Vorveröffentlichung gemacht werden und diese dem Leser zum jeweils maßgeblichen Datum zugänglich sind (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. November 2008 - X ZR 154/05 Rn. 26).
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
Art 54 Abs 2 EuPatÜbk§ 116 Abs 2 PatG