BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 25.02.2026 – X ZB 3/25

X ZB 3/25 · 25.02.2026 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Fructoseintoleranz 1. In einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren darf die Ausführbarkeit der Erfindung nicht allein deshalb verneint werden, weil es an entsprechenden Beweismitteln fehlt. 2. Bei einem Patent, das zweckgebundenen Stoffschutz im Sinne von § 3 Abs. 3 oder 4 PatG beansprucht, muss sich aus den in der Anmeldung enthaltenen Informationen zumindest eine hinreichende Erwartung dafür ergeben, dass der Stoff die beanspruchte Eigenschaft aufweist.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 3 Abs 3 PatG§ 3 Abs 4 PatG§ 21 Abs 1 Nr 2 PatG§ 61 Abs 1 S 3 PatG§ 107 Abs 2 PatG
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