BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 14.04.2020 – X ZB 2/18

X ZB 2/18 · 14.04.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

EPA-Vertreter Die Kosten der Mitwirkung eines beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreters in einer Patentstreitsache sind entsprechend § 143 Abs. 3 PatG erstattungsfähig.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 143 Abs 3 PatGArt 134 Abs 2 EuPatÜbk
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