BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 14.04.2020 – X ZB 2/18
X ZB 2/18 · 14.04.2020 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
EPA-Vertreter Die Kosten der Mitwirkung eines beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreters in einer Patentstreitsache sind entsprechend § 143 Abs. 3 PatG erstattungsfähig.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 143 Abs 3 PatGArt 134 Abs 2 EuPatÜbk