BGH · 10. Zivilsenat
BGH, Beschluss v. 22.03.2022 – X ZB 15/19
X ZB 15/19 · 22.03.2022 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de
Amtlicher Leitsatz
Druckmaterialbehälter Für die Festsetzung des Gegenstandswerts in einem den Rechtsbestand eines Patents betreffenden Rechtsbeschwerdeverfahren kann nicht ohne weiteres der Streitwert eines Verletzungsrechtsstreits herangezogen werden, der auf ein Patent gestützt war, das die Priorität derselben Anmeldung in Anspruch nimmt wie das Streitpatent.
Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.
Zitierte Normen
§ 23 Abs 2 S 1 RVG§ 23 Abs 3 S 2 RVG§ 33 Abs 1 RVG