BGH · 10. Zivilsenat

BGH, Beschluss v. 07.10.2021 – X ZB 14/20

X ZB 14/20 · 07.10.2021 · Quelle: rechtsprechung-im-internet.de

Amtlicher Leitsatz

Akteneinsicht XXV Ein Beschluss, mit dem das Gericht einem am Rechtsstreit Beteiligten auf der Grundlage von § 299 Abs. 1 ZPO Akteneinsicht gestattet, wird gegenstandslos, wenn sich der Rechtsstreit vor Rechtskraft dieses Beschlusses und vor Gewährung der Einsicht in der Hauptsache erledigt.

Amtlicher Leitsatz, wörtlich übernommen. Amtliche Werke sind nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei.

Zitierte Normen

§ 91a ZPO§ 299 Abs 1 ZPO§ 567 Abs 1 Nr 2 ZPO
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